Medizinisches Cannabis 









 

Verordnung von medizinischem Cannabis an Patienten:

Nach der Liberalisierung von Cannabis im Jahr 2024 verordnen wir auch medizinisches Cannabis an Patienten.

Wir betonen, dass dies, selbst auf Privatrezept, nur für Patienten mit einer entsprechenden Diagnose möglich ist und schließt somit „Freizeit-Konsumenten“ aus. Wir halten uns bei der Verordnung strikt an die gesetzlichen Vorgaben und medizinischen Leitlinien zur Versorgung und Behandlung von Patienten:


Das bedeutet u.a.:

Die Verordnung für junge Patienten unter 25 Jahren ist nur eingeschränkt möglich (auf Grund möglicher unerwünschter Nebenwirkungen).

Vor der allerersten Verordnung muss eine persönliche Beratung und ggf. Untersuchung in der Arztpraxis erfolgen.

Weitere Folgerezepte können, je nach Erkrankung, auch per Videosprechstunde ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie:
Reine Internet Online Verordnungen ohne Arztkontakt“ entsprechen NICHT den gesetzlichen Anforderungen und stellen aus unserer Sicht einen Rechtsbruch dar - auch wenn es im Internet entsprechende Angebote gibt. Sie als Patient haben sicherlich ein hohes Interesse an einer legalen Verordnung, um nicht ins Visier der Justiz zu geraten.
Denn nicht alles, was im Internet gemacht und angeboten wird, ist auch legal“.

Prinzipiell können bei geeigneter Indikation diese Medikamente auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse rezeptiert werden („On-Label“) - bei „Off-Label“ allerdings als Privatrezept und als IGeL („Individuelle GesundheitsLeistung“ nach GOÄ 96). Der jeweilige Fall muss im Sprechzimmer einzeln persönlich besprochen werden.
Notwendige Bescheinigungen können von uns auch ausgestellt werden - sofern gerechtfertigt.

Bitte beachten Sie:
Eine Verordnung von medizinischem Cannabis ist generell nur für Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung möglich, wenn eine andere allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder nicht zur Anwendung kommen kann und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Falls Sie dieses medizinische Cannabis auf einem Kassenrezept („also zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung“) verordnet bekommen möchten - und nicht gleich auf einem Privatrezept, so beachten Sie bitte den nachfolgenden Hinweis:
Ob diese Voraussetzungen bei einer Patientin oder einem Patienten gegeben sind, kann im Einzelfall von Ihrer Krankenkasse anders bewertet werden als von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Deshalb können bzw. sollten auch fachlich ausreichend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte (so wie wir) eine vorherige Genehmigung der Verordnung auf Krankenschein durch die Krankenkasse vom Patienten verlangen; vor allem, um finanziellen Rückforderungen der Krankenkasse (Regress!) vorzubeugen. Das entfällt natürlich bei einem Privatrezept.

 


Kontakt:
Eichenweg 1

96149 Breitengüßbach

Tel.: 09544 7272

Fax: 09544 7292

Facharztüberweisungs-Rezept-Service:

09544 98 63 386 

eMail: Praxis@hausarztpraxis-bruhn.de

(Anm.: aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir Ihnen nicht per e-Mail antworten: bitte hinterlassen Sie eine Rückrufnummer und Uhrzeit, unter der wir Sie erreichen können)


Sprechzeiten (Terminsprechstunde):

Montag bis Freitag

08:00 - 12:00

Montag

Donnerstag

16:00 - 17:00

17:30 - 18:30

 

Außerhalb der Sprechzeiten sind wir für dringende Erkrankungen 

erreichbar!

 

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist für Sie zuständig an Sonn- und Feiertagen, Mittwoch und Freitag ab 13.oo Uhr und werktags von 18.oo Uhr bis früh um 08.oo Uhr unter der Tel.Nr. 116 117

 

Lebensbedrohliche Notfälle unter der einheitlichen Tel.Nr 112